Therapiebericht Physiotherapie – Vorlage an die verordnende Praxis
Der Arzt hat auf der Verordnung einen Therapiebericht angekreuzt? Diese Word-Vorlage führt Sie durch alle Angaben – von den verordneten Einheiten bis zur begründeten Empfehlung für Folgeverordnung oder Abschluss.
Name, Geburtsdatum, Behandlungszeitraum, Heilmittel, Anzahl der Einheiten, Diagnose laut Verordnung.
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Ausgangsbefund
Bewegungsausmaß nach Neutral-Null, Kraftgrade, Schmerz (NRS/VAS), Funktionstests zu Behandlungsbeginn.
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Durchgeführte Maßnahmen
Techniken mit Dosierung und Eigenübungsprogramm.
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Verlauf
Messwerte nach x und y Einheiten – so wird die Entwicklung nachvollziehbar.
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Aktueller Befund
Schmerz, Beweglichkeit, Kraft und alltagsrelevante Funktion zum Berichtszeitpunkt.
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Beurteilung & Empfehlung
Fachliche Einschätzung: Fortführung mit Ziel, Abschluss oder Eigenprogramm.
Musterformulierung
Frei erfundenes Beispiel ohne echte Patientendaten. Platzhalter in eckigen Klammern.
Sehr geehrte Frau Dr. [Name],
wir berichten über [Name], geb. [TT.MM.JJJJ], behandelt vom [TT.MM.] bis [TT.MM.JJJJ] mit [6× KG] bei [Diagnose laut Verordnung].
Ausgangsbefund: Flexion Knie re. [0-10-90°], Schmerz NRS [6/10] bei Belastung.
Verlauf: Nach 6 Einheiten Flexion [0-5-115°], NRS [3/10]; Treppensteigen wieder alternierend möglich.
Empfehlung: Zur Erreichung der vollen Belastbarkeit empfehlen wir eine Folgeverordnung über [6× KG] mit Schwerpunkt [Kräftigung]. Ein Eigenübungsprogramm wurde instruiert.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
[Name, Praxis]
Häufige Fehler – und wie die Vorlage sie vermeidet
Keine Messwerte
„Deutlich gebessert“ überzeugt keine Praxis. Ausgangs- und Verlaufswerte machen den Nutzen sichtbar.
Diagnose selbst gestellt
Die ärztliche Diagnose kommt aus der Verordnung; Ihre Einschätzung gehört in Befund und Empfehlung.
Empfehlung ohne Ziel
Eine Folgeverordnung braucht ein konkretes, noch offenes Ziel und eine Anzahl Einheiten.
Zu spät verschickt
Liegt der Bericht erst nach der nächsten Verordnungsentscheidung vor, hilft er nicht mehr.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Heilmittel-Richtlinie, Ihre Kassenverträge und die Standards Ihrer Praxis.