Keine offene Stelle, kein Rückstau, keine Krankmeldung. Scribamed schreibt Ihre Arztbriefe, Befunde und Konsile in Sekunden – für einen Bruchteil der Personalkosten. DSGVO-konform, ohne Sprachtraining, direkt im Browser.
14 Tage kostenlos · DSGVO-konform · jederzeit kündbar
Der Markt ist leergefegt: Erfahrene medizinische Schreibkräfte arbeiten meist seit Jahren fest, Neuausschreibungen bleiben oft monatelang unbesetzt. Gleichzeitig steigen Personalkosten, Urlaub und Krankmeldungen führen zu Rückstau, und die Schweigepflicht begrenzt, wer überhaupt in Frage kommt. Ergebnis: Ärzt:innen tippen abends selbst – oder Briefe bleiben liegen.
Sie sprechen den Fall frei ins Mikrofon oder tippen Stichpunkte – ohne feste Struktur, ohne Sprachtraining. So, wie Sie es einer Schreibkraft diktieren würden.
Scribamed strukturiert Anamnese, Diagnosen, Therapie und Prozedere automatisch, formuliert ganze Sätze und übernimmt die typische Arztbrief-Sprache.
Sie lesen den Brief gegen, korrigieren einzelne Formulierungen und exportieren als PDF oder übernehmen ihn per Copy & Paste ins PVS/KIS – oder direkt via HL7-FHIR.
Ehrlich gerechnet – inklusive Lohnnebenkosten, Urlaub und Recruiting.
| Medizinische Schreibkraft | Scribamed | |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Mo–Fr, 8–16 Uhr, Urlaub, Krankheit | 24/7, sofort, kein Ausfall |
| Kosten pro Monat | 2.500 – 3.500 € brutto + Lohnnebenkosten | ab 49 € / Arzt / Monat |
| Bearbeitungszeit pro Brief | 1–3 Tage Rückstau typisch | unter 30 Sekunden |
| Fachvokabular | abhängig von Erfahrung und Fachrichtung | medizinisch trainiert, ICD-10, Medikamente |
| Datenschutz | Schweigepflicht, aber Zugriff auf Klartext | E2E-Verschlüsselung, Auto-Pseudonymisierung |
| Recruiting & Einarbeitung | 3–6 Monate Suche, mehrere Wochen Einarbeitung | in 5 Minuten einsatzbereit |
Rund 40.000 € Jahresgehalt einer Schreibkraft vs. wenige hundert Euro pro Jahr für Scribamed – auch bei mehreren Ärzt:innen.
Briefe sind in Sekunden fertig statt tagelang in der Warteschlange – auch nachts, am Wochenende und im Urlaub.
E2E-Verschlüsselung, Auto-Pseudonymisierung vor KI-Aufruf, EU-Verarbeitung, AVV inklusive – § 203 StGB abgedeckt.