DSGVO in der Tierarztpraxis: Tierhalterdaten rechtskonform verarbeiten
Tierhalterdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Schutz der DSGVO. Wer in einer Tierarztpraxis KI-Tools, Cloud-Software oder Diktierlösungen einsetzt, muss daher auf AVV, Hosting-Standort und Verschlüsselung achten. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Pflichten.
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Warum Tierhalterdaten personenbezogen sind
Auch wenn das behandelte Tier selbst kein Betroffener im Sinne der DSGVO ist, gehören Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Tierhalters eindeutig zu einer identifizierbaren natürlichen Person. Hinzu kommen oft Zahlungsdaten, Versicherungsinformationen und manchmal auch Gesundheitsdaten des Tierhalters.
Werden diese Daten in einer Software verarbeitet, greift die DSGVO in vollem Umfang.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Jeder externe Dienstleister, der Tierhalterdaten für die Praxis verarbeitet – sei es ein KI-Schreibassistent, eine Cloud-Praxissoftware oder ein E-Mail-Dienst – ist in der Regel Auftragsverarbeiter. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.
Ohne AVV fehlt die datenschutzrechtliche Absicherung, auch wenn der Anbieter technisch gut aufgestellt ist.
Was Tierärzt:innen bei KI-Tools prüfen sollten
Vor dem Einsatz eines KI-Tools für Befunde, OP-Berichte oder Besitzerinformationen sollten Sie klären:
• Gibt es einen AVV nach Art. 28 DSGVO?
• Wo werden die Daten verarbeitet (EU-Rechenzentrum)?
• Werden Eingaben für KI-Training verwendet?
• Gibt es Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
• Wie schnell werden Entwürfe gelöscht?
• Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich oder unterstützt?
DSGVO-konform dokumentieren
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Kostenlos testenSchweigepflicht und Geheimnisschutz
Tierärzt:innen unterliegen einer beruflichen Schweigepflicht. Auch wenn diese nicht identisch mit der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB ist, schützt sie tierhalterbezogene Informationen. Ein KI-Anbieter, der Zugang zu diesen Daten erhält, muss entsprechend vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.
Praxis-Tipp: Daten minimieren
Geben Sie in KI-Tools nur die Daten ein, die für den jeweiligen Zweck wirklich nötig sind. Vermeiden Sie vollständige Tierhalternamen, wenn der Befund auch ohne diese Information erstellt werden kann. So reduzieren Sie das Risiko und erfüllen gleichzeitig das Gebot der Datenminimierung.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Medizinberatung dar. Er kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer, Ihre:n Datenschutzbeauftragte:n oder eine spezialisierte Kanzlei.
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