Ratgeber

AU-Bescheinigung korrekt ausstellen: Regeln, Fristen & Aufbau

8 Min. Lesezeit Aktualisiert am 09. Juni 2026

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehört zu den häufigsten Dokumenten im Praxisalltag – und zu den fehleranfälligsten. Seit der Umstellung auf die elektronische AU (eAU) haben sich einige Abläufe geändert. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Regeln, Fristen und Aufbau-Elemente zusammen, damit die Bescheinigung formal und inhaltlich trägt.

Was die AU rechtlich leistet

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert, dass eine versicherte Person aus medizinischen Gründen ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausüben kann. Sie ist Grundlage für die Entgeltfortzahlung und – nach deren Ende – für das Krankengeld.

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die konkreten Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit, nicht allein die Diagnose.

Die elektronische AU (eAU) im Überblick

Für gesetzlich Versicherte wird die AU als eAU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber rufen die Daten bei der Kasse ab. Versicherte erhalten in der Regel weiterhin einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.

Wichtig bleibt: Auch bei der eAU müssen die übermittelten Daten korrekt und vollständig sein. Übertragungsfehler oder unvollständige Angaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Lohnfortzahlung der Patient:innen.

Fristen und Rückdatierung

Die AU soll grundsätzlich am Tag der Feststellung ausgestellt werden. Eine Rückdatierung des Beginns ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur für wenige Tage zulässig, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Befundes nachvollziehbar bereits vorher bestand.

Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AU-RL). Bei längeren Erkrankungen ist auf die lückenlose Folgebescheinigung zu achten, damit kein Anspruch auf Krankengeld verlorengeht.

Häufige Fehler in der Praxis

• Unklare oder fehlende Angabe des voraussichtlichen Endes der Arbeitsunfähigkeit.

• Lücken zwischen Erst- und Folgebescheinigung, die den Krankengeldanspruch gefährden.

• Verwechslung von Erstbescheinigung und Folgebescheinigung.

• Unzulässige oder zu weit reichende Rückdatierung.

• Diagnoseangabe ohne Bezug zu den Anforderungen der konkreten Tätigkeit.

Weniger Schreibarbeit, mehr Zeit für die Beurteilung

Scribamed formt Ihre Stichpunkte in saubere Verlaufstexte und Bescheinigungsbausteine – Ende-zu-Ende-verschlüsselt, EU-Hosting, mit AVV.

Kostenlos testen

Empfohlener Aufbau / Inhalt

Eine saubere AU enthält: Versichertendaten, ausstellende Praxis, Datum der Feststellung, Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit, Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung, die ICD-10-Diagnose(n) sowie ggf. den Hinweis auf einen Arbeitsunfall.

Für die interne Dokumentation empfiehlt es sich, die Begründung der Arbeitsunfähigkeit kurz im Verlauf festzuhalten – das stützt die Beurteilung bei späteren Rückfragen der Kasse oder des Medizinischen Dienstes.

Wie KI-gestützte Dokumentation entlastet

Wiederkehrende Verlaufstexte und die strukturierte Begründung der Arbeitsunfähigkeit lassen sich aus Stichpunkten in einen sauberen, prüffähigen Text überführen. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Beurteilung.

Scribamed erstellt solche Strukturen aus Ihren Stichpunkten – Ende-zu-Ende-verschlüsselt und in der EU gehostet. Die ärztliche Prüfung und Freigabe bleiben immer bei Ihnen.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine, unverbindliche Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine individuelle medizinische Beurteilung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien (insbesondere die AU-Richtlinie des G-BA) in ihrer aktuellen Fassung. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Kassenärztliche Vereinigung oder Ärztekammer.

Bereit, Stunden pro Woche zu sparen?

Scribamed: Ende-zu-Ende-verschlüsselt, in der EU gehostet, ohne Trainingsnutzung.