Ratgeber

Cloud-Software in der Arztpraxis: Was die Schweigepflicht erlaubt

8 Min. Lesezeit Aktualisiert am 08. Mai 2026

Cloud-Software ist in vielen Praxen Alltag: E-Mail, Kalender, Dateispeicher, Buchhaltung. Sobald Patient:innendaten ins Spiel kommen, ändert sich die rechtliche Lage drastisch. Dieser Ratgeber erklärt, welche Cloud-Dienste mit ärztlicher Schweigepflicht und DSGVO vereinbar sind – und an welcher Stelle die meisten Praxen unwissentlich gegen das Gesetz verstoßen.

Berichte mit Scribamed erstellen — DSGVO-konform aus Stichpunkten oder aus dem mitgeschnittenen Gespräch.

Direkt ausprobieren — ohne Anmeldung

Stichpunkte eintippen oder diktieren, Scribamed strukturiert den Text in Sekunden. Die Demo ist auf wenige Durchläufe pro Tag begrenzt.

Jetzt selbst ausprobieren — ohne Login

Diktieren oder Stichpunkte eintippen — Scribamed formuliert daraus einen vollständigen Brief. Berufsgruppe und Dokumententyp wählen, einen fiktiven Fall beschreiben (bitte keine echten Patientendaten). Namen, Geburtsdaten und Kontaktdaten werden vor dem Versand an die KI automatisch pseudonymisiert.

Möchten Sie einfach nur etwas diktieren? Wählen Sie als Dokumententyp — geordnete Stichpunkte ohne Briefkopf, direkt kopierbar.

Ihre Eingabe wird nach der Verarbeitung nicht gespeichert · Demo: 3 Durchläufe pro Tag, max. 60 Sekunden Aufnahme und 1200 Zeichen (0/1200).

Die zwei Regelwerke, die zusammenwirken

Cloud-Nutzung in der Praxis berührt zwei Regelwerke gleichzeitig: die DSGVO (insbesondere Art. 9, 28 und 32) und § 203 StGB (Schweigepflicht). Die DSGVO regelt Datenschutz, § 203 StGB stellt das Offenbaren von Berufsgeheimnissen unter Strafe. Beide müssen erfüllt sein.

Eine Software kann DSGVO-konform sein und trotzdem ein § 203-Problem auslösen – etwa wenn der Anbieter zwar einen AVV hat, aber Mitarbeitende theoretischen Zugriff auf Klartextdaten haben, ohne als Berufsgeheimnis-Gehilfen verpflichtet zu sein.

Microsoft 365 in der Praxis: ja, aber nur konfiguriert

Microsoft 365 lässt sich grundsätzlich datenschutzkonform betreiben – mit AVV, EU-Datenresidenz (EU Data Boundary) und richtig gesetzten Compliance-Optionen. Standard-Tenants ohne diese Konfiguration sind für Patient:innendaten kritisch.

Der Knackpunkt: § 203 StGB verlangt eine vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung der Mitarbeitenden des Anbieters. Microsoft bietet entsprechende Zusatzklauseln an, sie müssen aber aktiv vereinbart werden.

Google Workspace, Dropbox, iCloud: meist ungeeignet

Reine Consumer-Cloudspeicher (kostenlose Dropbox, iCloud, Google Drive Privatkonto) erfüllen weder AVV-Pflicht noch die § 203-Anforderungen und dürfen nicht für Patient:innendaten genutzt werden.

Geschäftliche Varianten (Google Workspace Business, Dropbox Business) bieten zwar AVV, lösen aber das Drittlandtransfer-Thema nur teilweise und enthalten standardmäßig keine § 203-konforme Verschwiegenheitserklärung.

E-Mail: das unterschätzte Risiko

Unverschlüsselte E-Mail mit Patient:innendaten an externe Empfänger ist in den meisten Aufsichtsbehörden-Handreichungen als unzulässig markiert. Lösungen: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z. B. S/MIME), TLS-erzwungener Versand zwischen vertrauenswürdigen Partnern, oder verschlüsselte Patientenportale.

Cloud nutzen, ohne Schweigepflicht zu brechen

Scribamed verschlüsselt Inhalte Ende-zu-Ende. Selbst wir können Ihre Texte nicht im Klartext sehen – damit ist das § 203-Risiko technisch ausgeschlossen.

Kostenlos ausprobieren

Die saubere technische Antwort: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Wenn der Anbieter die Inhalte technisch nicht im Klartext sehen kann, entfällt das § 203-Problem weitgehend – es gibt keinen „unbefugten Dritten“ mehr. Genau diesen Ansatz verfolgen moderne KI-Schreibassistenten wie Scribamed: Inhalte werden im Browser verschlüsselt, der Server sieht nur Chiffrate.

Mehr Hintergrund zu DSGVO-Anforderungen finden Sie unter /ratgeber/dsgvo-ki-in-der-medizin.

Praxis-Checkliste vor Cloud-Einsatz

AVV nach Art. 28 DSGVO vorhanden? Datenresidenz EU? § 203-konforme Verschwiegenheits­erklärung des Anbieters? TOMs nach Art. 32 dokumentiert? Subunternehmer-Liste transparent? Im Zweifel: Datenschutzbeauftragten und – bei strafrechtlichen Fragen – Fachanwalt einbinden.

Häufige Fragen

Kristoph Bache, Geschäftsführer und Senior-Entwickler von Scribamed
„Ich verantworte die technische Sicherheit von Scribamed persönlich – Verschlüsselung, automatische Löschung und die sichere Anbindung der KI. Ihre Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet."
Kristoph BacheGeschäftsführer & Senior-Entwickler, Scribamed
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung · AVV in jedem TarifImpressum & Verantwortliche

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Konkrete Konfigurations- und Compliance-Fragen mit Datenschutzbeauftragtem und Fachanwalt klären.

Bereit, Stunden pro Woche zu sparen?

Mit Scribamed Berichte per KI erstellen — Ende-zu-Ende-verschlüsselt, in der EU gehostet, ohne Trainingsnutzung.

Weiterlesen im Ratgeber